Bäckermeister/in

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine abgeschlossene Ausbildung zum Bäckergesellen vorweisen kann. Die Fortbildung zum/zur Bäckermeister/in eröffnet Ihnen vielseitige Karrierechancen, Informationen hierzu finden Sie unter Karriere nach der Ausbildung.

Die Meisterprüfung wird von einer staatlich überwachten Prüfungskommission abgenommen und gliedert sich in folgende Teile:

Teil I    

Fachpraktische Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im Bäckerhandwerk gebräuchlichen Arbeiten durch Anfertigung einer Meisterprüfungsarbeit und einer Arbeitsprobe

Teil II   

Theoretische Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im Bäckerhandwerk: Fachrechnen, Fachtechnologie, Roh- und Hilfsstoffkunde, Kalkulation, Verkaufskunde und Verkaufsförderung

Teil III   

Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse

Teil IV   

Berufs- und Arbeitspädagogische Kenntnisse


Der Theorie- und Praxisunterricht wird von erfahrenen Bäckermeistern/innen und Verkausleiter/innen, Pädagoginnen und Pärdagogen und dem Expertenteam der ADB Berlin-Brandenburg erteilt. Alle Teammitglieder sorgen für einen interessanten, abwechslungsreichen und praxisorientierten Unterricht.

Unsere angebotenen Kurse zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung bieten wir sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend an. Wann der nächste Kurs beginnt und weitere Informationen finden Sie unter Kurse und Seminare.

Für die Finanzierung der Weiterbildung kann das Meister-BAföG beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Fördermöglichkeiten.

Bonus in Höhe bis zu 6.000 Euro für den Meisterabschluss

Mit dem Meister- und MeisterinnenBONUS Berlin beabsichtigt das Land Berlin in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Berlin eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung mit einem rückzahlungsfreien Bonus zu fördern.

Der Bonus beträgt grundsätzlich 5.000 EUR pro bewilligten Antrag. Für Frauen, die einen Meisterabschluss in einem frauenatypischen Handwerksberuf abgelegt haben, kann der Bonus um 1.000 Euro erhöht werden.

Die Meisterprüfung muss grundsätzlich ab 01.01.2024 im Land Berlin erfolgreich abgelegt sein. Maßgeblich ist das Datum der Feststellung des Prüfungsergebnisses.

 

Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Handwerkskammer Berlin.

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